Das gilt jetzt
- Nur der mündliche Teil wird wiederholt. Hast du den schriftlichen Teil bestanden, bleibt er bestehen (§ 13 Abs. 3 ÄApprO).
- Du hast zwei Wiederholungen. Jeder Teil des Ersten Abschnitts kann zweimal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung ist auch nach einem neuen Medizinstudium nicht zulässig (§ 20 Abs. 1).
- Die Ladung kommt von selbst. Das Landesprüfungsamt lädt dich von Amts wegen zur Wiederholung im nächsten Prüfungstermin (§ 20 Abs. 2). Was es dafür von dir braucht, steht in der Ladung.
- Der Termin kann außerhalb der üblichen Zeiten liegen. Wiederholungen der mündlich-praktischen Prüfung dürfen auch außerhalb der regulären Prüfungszeiten angesetzt werden (§ 16 Abs. 2).
- Die Physikumsnote kommt später. Sie wird erst gebildet, wenn beide Teile bestanden sind (§ 25).
Was du in den ersten Tagen tun solltest
- Die Begründung einholen. Die oder der Vorsitzende muss das Ergebnis auf deinen Wunsch begründen (§ 15 Abs. 9). Frag direkt nach, solange alles noch frisch ist.
- Ein eigenes Gedächtnisprotokoll schreiben. Noch am selben Tag: Welche Fragen kamen, was hast du geantwortet, wo hat es gehakt? Das ist die wertvollste Grundlage für den nächsten Versuch.
- Die Niederschrift kennen. Über jede Prüfung wird eine Niederschrift mit Gegenstand, Ergebnis und den tragenden Gründen angefertigt (§ 15 Abs. 8). Wie du Einsicht bekommst, sagt dir dein Landesprüfungsamt.
- Den Bescheid genau lesen. Willst du das Ergebnis anfechten, stehen der richtige Weg und die Frist in der Rechtsbehelfsbelehrung deines Bescheids. Beides unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. Rat bekommst du bei Fachschaft und AStA oder bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
- Organisatorisches klären. Sprich früh mit deiner Uni, was die Wiederholung für deinen Studienverlauf bedeutet, und mit dem BAföG-Amt, falls du Leistungen beziehst.
Wie viele nicht bestehen
Das IMPP veröffentlicht nach jedem Termin eine Ergebnisinformation zum schriftlichen Teil. Zur Einordnung die letzten drei Termine:
| Termin | Teilnehmende | nicht bestanden | Quote | Quote bei Erstteilnehmenden mit Mindeststudienzeit |
|---|---|---|---|---|
| Herbst 2026 | 7.385 | 736 | 10,0 % | 4,0 % |
| Herbst 2025 | 7.444 | 837 | 11,2 % | 5,2 % |
| Frühjahr 2025 | 3.176 | 532 | 16,8 % | 4,9 % |
Die Zahlen zeigen zweierlei. Wer zum ersten Mal und nach der Mindeststudienzeit antritt, besteht in der großen Mehrheit. Und im Frühjahr schreiben anteilig viel mehr Wiederholende mit: Im Frühjahr 2025 waren nur 1.203 der 3.176 Teilnehmenden Erstteilnehmende mit Mindeststudienzeit, im Herbst 2025 dagegen 5.857 von 7.444. Deshalb liegt die Gesamtquote im Frühjahr höher, obwohl die Erstteilnehmenden dort ähnlich abschneiden.
Zum mündlich-praktischen Teil enthalten diese Ergebnisinformationen keine Zahlen. Eine mündliche Durchfallquote, die wir nicht aus erster Hand belegen können, nennen wir deshalb nicht.
So bereitest du den nächsten Versuch vor
Der häufigste Fehler nach einem nicht bestandenen mündlichen Teil ist, einfach noch einmal dasselbe zu lernen. Ob es am Wissen lag oder an der Art, es im Gespräch zu zeigen, macht einen großen Unterschied.
| Woran es lag | Was jetzt hilft |
|---|---|
| Lücken in bestimmten Themen | Die Dauerbrenner deiner Fächer gezielt nacharbeiten und danach laut erklären |
| Wissen war da, aber nicht abrufbar | Deutlich mehr laut üben, mit Nachfragen und Zeitdruck |
| Antworten ohne roten Faden | Ein festes Gerüst trainieren: Struktur, Funktion, Klinik |
| Blackout und Nervosität | Die Prüfungssituation oft durchspielen, siehe Angst vor dem mündlichen Physikum |
Die häufigsten Themen je Fach findest du in den Auswertungen zu Anatomie, Physiologie und Biochemie. Wie du ohne Lerngruppe laut übst, steht in Mündliches Physikum alleine üben.
Häufige Fragen
Muss ich das schriftliche Physikum wiederholen, wenn ich mündlich durchgefallen bin?
Nein. Wiederholt wird nur der nicht bestandene Teil, ein bestandener schriftlicher Teil bleibt bestehen (§ 13 Abs. 3 ÄApprO).
Wie oft darf man das mündliche Physikum wiederholen?
Zweimal. Nach dem dritten erfolglosen Versuch ist keine weitere Wiederholung zulässig, auch nicht nach einem neuen Medizinstudium (§ 20 Abs. 1 ÄApprO).
Wann ist der Wiederholungstermin für das mündliche Physikum?
Das Landesprüfungsamt lädt dich von Amts wegen zum nächsten Prüfungstermin. Wiederholungen mündlicher Prüfungen dürfen auch außerhalb der üblichen Prüfungszeiten liegen (§ 16 Abs. 2 und § 20 Abs. 2 ÄApprO).
Kann ich gegen das Ergebnis vorgehen?
Der Weg und die Frist stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung deines Bescheids und unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Hol dir früh Rat bei Fachschaft oder AStA oder bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Quellen
- § 13 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
- § 15 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
- § 16 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
- § 20 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
- § 25 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
- IMPP: Ergebnisinformationen Medizin
Die Regeln stammen aus der Approbationsordnung für Ärzte in der zum Prüfdatum geltenden Fassung. Im Einzelfall entscheidet dein Landesprüfungsamt. Die Themenhäufigkeiten beruhen auf einer eigenen Auswertung von Gedächtnisprotokollen und sind ohne Gewähr.







